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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Für den Vertrag gelten ausschließich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen insbesondere widersprechende des Bestellers, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Ergänzungen, Änderungen, Nebenabsprachen oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von uns akzeptiert werden.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss, Leistungsänderungen

  1. Alle unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Alle in Prospekten oder ähnlichen Unterlagen enthaltenen Angaben sind unverbindlich. Wir sind berechtigt, die vereinbarte Leistung zu ändem oder von ihr abzuweichen, sofern die Änderung oder Abweichung für den Besteller unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist und ein triftiger Grund für die Änderung / Abweichung vorliegt. Sofern wir eine Garantie für das Vorhandensein bestimmter Eigenschaften übernommen haben, sind Abweichungen / Änderungen nur
    im Einvernehmen mit dem Besteller zulässig. Ist der Besteller Unternehmer sind
    Abweichungen / Änderungen von der versprochenen Leistung, ferner im Rahmen handelsüblicher Toleranzen, zulässig.
  3. Teillieferungen sind zulässig soweit sie dem Besteller zumutbar sind. Zeichnungen, Kostenvoranschläge und andere Unterlagen unterliegen dem Eigentums- und
    Urheberrecht.

§ 3 Preise, Zahlungen, Gefahrübergang

  1. Soweit nicht anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise ab unserem Auslieferungslager inklusive des bei Vertragsabschluss geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersatzes.
  2. Ist der Besteller Unternehmer, sind wir berechtigt, den zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuersatz zu berechnen.
  3. Kosten für Transport, gesonderte Versicherung und Zoll werden extra in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung soweit es nicht anders vereinbart wurde. Kostenfreie Lieferung erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
  4. Sofern keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde, ist der vereinbarte Preis sofort zur Zahlung fällig. Zahlt der Besteller nicht innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt, kommt er ohne Mahnung in Verzug.
  5. Wird ein von dem Besteller ausgestellter Scheck oder ein Eigenakzept, der von uns nur
    erfüllungshalber angenommen wird, nicht eingelöst oder werden sonstige Tatsachen bekannt, aus denen sich eine erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers oder dessen Zahlungsunfähigkeit ergibt und werden dadurch unsere Zahlungsansprüche gefährdet, so sind wir berechtigt, vorbehaltlich der uns sonst zustehenden Rechte vom Vertrag unter Setzen einer angemessenen Frist für die Bezahlung zurückzutreten. Stattdessen können wir auch die sofortige Zahlung aller offenstehenden Rechnungen fordern – auch soweit hierfür bereits Schecks oder Wechsel gegeben wurden und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse verlangen. Der Käufer kann das Geltendmachen dieser Rechte durch Stellen einer für uns akzeptablen Sicherheit abwenden.
  6. Ist der Besteller Unternehmer, geht die Leistungs- und Preisgefahr auf ihn über, sobald ihm die Ware im Werk zur Verfügung gestellt wird. Es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart. Wird die Ware auf Verlangen des Bestellers versandt werden wir sie nur auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers und auf seine Kosten versichern. Ist der Besteller Verbraucher, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Lieferzeit

  1. Liefertermine und Lieferfristen die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können sind schriftlich anzugeben. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die angegebenen Liefertermine unverbindlich. Die Einhaltung von vertraglich vereinbarten verbindlichen Fristen für Lieferungen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen, sowie die Einhaltung von vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen durch den Besteller voraus. Ruft der Besteller die Ware nicht innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss ab, sind wir berechtigt, ihn zur Festlegung eines Liefertermine aufzufordern. Kommt der Besteller dieser Aufforderung nicht nach sind wir berechtigt eine 2-wöchige Nachfrist zu setzen und nach deren fruchtlosem Ablauf Schadenersatz zu verlangen und / oder vom Vertrag, soweit er noch nicht erfüllt wurde, zurückzutreten.
  2. Ist die Lieferung nicht zu der vereinbarten Lieferzeit erfolgt, so muss der Besteller schriftlich eine mindestens 4-wöchlge Nachfrist setzen.
  3. Hat der Besteller Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit auf 5 % des vereinbarten Kaufpreises / Werklohnes.
  4. Unsere Haftung auf Schadenersatz statt der Leistung wegen einer Verzögerung der Leistung, die auf einer von uns zu vertretenden leicht fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, ist auf die vorhersehbaren, typischenweise eintretenden Schäden begrenzt.
  5. Wird uns die Lieferung während wir uns in Verzug befinden, durch Zufall unmöglich, so haften wir mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Wir haften nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
  6. Höhere Gewalt, Streik, unverschuldetes Unvermögen auf unserer Seite oder eines unserer Lieferanten verlängert die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als 6 Monaten, kann der Besteller von dem Vertrag zurücktreten. Andere insbesondere gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Annahmeverzug

Kommt der Besteller mit der Annahme der Ware in Verzug, gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der Besteller hat dann je Verzugsmonat 2 % der Auftragssumme als Lagerkosten zu bezahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht des Bestellers, niedrigere Lagerkosten nachzuweisen. Stehen uns wegen Nichtabnahme durch den Besteller Schadenersatzansprüche statt der Leistung zu, so können wir 15 % der Auftragssumme vom Besteller als Schadenersatz fordern. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Besteller ist seinerseits berechtigt, einen niedrigen Schaden nachzuweisen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Alle gelieferten beweglichen Waren bleiben bis zur Erfüllung der jeweiligen Kaufpreisforderung bzw. Werklohnforderung unser Eigentum. Ist der Besteller Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum bis zur Zahlung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung vor. Dazu zählen auch zweifelhafte Forderungen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund – inklusive Verzugszinsen und Kosten der zur Durchsetzung der Forderungen nötigen Rechtsmittel.
  2. Ist der Besteller Unternehmer, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im
    ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder
    Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Der Besteller tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung an Dritte erwachsen. Und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiter veräußert worden ist. Die Abtretung erstreckt sich auch auf Saldoforderungen, die sich im Rahmen bestehender Kontokorrentverhältnisse oder bei Beendigung derartiger Verhältnisse des Bestellers mit seinen Kunden ergeben. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass für die Vorbehaltsware ein Einzelpreis vereinbart wird, so tritt der Besteller uns mit Vorrang vor der übrigen Forderung denjenigen Tell der Gesamtpreisforderung ab, der dem unsererseits in Rechnung gestellten Wert der Vorbehaltsware entspricht. Bis auf Widerruf ist der Besteller zur Einziehung der abgetretenen Forderung aus der Weiterveräußerung berechtigt, er ist jedoch nicht berechtigt, über sie in irgendeiner Form zu verfügen. Auf unser Verlangen hat der Besteller seinen Kunden die Abtretung bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen und
    Auskünfte zu erteilen. Erhält der Besteller aufgrund der ihm erteilten Ermächtigung zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung Wechsel oder Schecks, so geht das Eigentum an diesen Papieren, mit dem verbrieften Recht, sicherungshalber auf uns über. Die Übergabe wird durch die Vereinbarung ersetzt, dass der Besteller sie fur uns in Verwahrung nimmt und uns unverzüglich indossiert zukommen lässt. Zahlungen, die auf die an uns abgetretenen Forderungen erfolgen, hat der Besteller unverzüglich an uns abzuführen.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware pfleglich zu behandeln und auf unser Verlangen hin besonders zu kennzeichnen. Ist er Unternehmer, hat er die Ware gegen alle üblichen Risiken ausreichend zum Neuwert zu versichern (Feuer- / Wasserschäden / Diebstahl). Zukünftige Ansprüche aufgrund der vorgenannten Versicherungen tritt er uns bereits hiermit zur Sicherung unserer Forderungen ab.
  4. Bei pflichtwidrigern Verhalten des Bestellers (z.B. Zahlungsverzug, unberechtigte Weiterveräußerung, unsachgemäße Behandlung der Ware) sind wir gem. §§ 323, 324 BGB zum Rücktritt berechtigt. Aufgrund des Rücktritts ist der Besteller zur Herausgabe der Vorbehaltsware verpflichtet. Wir werden die Vorbehaltsware bestmöglich verwerten. Der erzielte Erlös wird auf die gesicherte(n) Forderung(en) – abzüglich angefallener Verwertungskosten – angerechnet.
  5. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich davon zu unterrichten.
  6. Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Besteller aus der laufenden Geschäftsverbindung um mehr als 20 %, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, ihm zustehende Sicherungen nach seiner Wahl freizugeben.

§ 7 Sach- und Rechtsmängelhaftung bei neu hergestellten Sachen / Werkleistungen

  1. Vorbehaltlich anderer Vereinbarung übernehmen wir für Beschaffenheitsangaben in Werbematerialien, keine Garantie im Sinne der §§ 276 und 443 BGB.
  2. Ist der Besteller Unternehmer, kann er wegen mangelhafter Montageanleitungen keinenei Sach- und Rechtsmängelansprüche geltend machen.
  3. Wir sind nicht verpflichtet, die Maßangaben des Bestellers auf Richtigkeit gesondert zu prüfen, es sei denn, wir haben konkrete Anhaltspunkte hierfür.
  4. Mangelanzeige:
    a) Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, gilt § 377 HGB. Offensichtliche Mangel sind innerhalb von drei Tagen nach Lieferung, verdeckte Mängel innerhalb von drei Tagen nach Entdeckung zu rügen.
    b) Ist der Besteller Verbraucher, ist er verpflichtet, einen offensichtlichen Mangel der Kaufsache innerhalb einer Frist von zwei Wochen, gerechnet ab Übergabe der Sache, uns gegenüber schriftlich zu rügen. Versäumt der Besteller diese Frist, stehen ihm in Bezug auf den zu rügenden Mangel keine Ansprüche oder Rechte zu.
    c) Zur Wahrung der vorgenannten Anzeigefristen genügt das Absenden der Mängelanzeige.
  5. Wegen der Sach- und Rechtsmängelansprüche des Bestellers gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Besteller Unternehmer, gilt jedoch Folgendes: Soweit ein Mangel vorliegt, sind wir berechtigt, nach unserern pflichtgemäßem Ermessen darüber zu befinden, ob der Mangel durch Nachbesserung oder durch Nachlieferung beseitigt werden soll. Entscheiden wir uns zur Mangelbeseitigung, dann tragen wir die zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen. Jedoch nur insoweit, als diese sich nicht dadurch erhöhen, dass die Sache nach
    Gefahrenübergang an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wird. Es sei denn, dieses Verbringen gehört zum bestimmungsgemäßem Gebrauch der Sache.
  6. Ist der Besteller Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für etwaige Mängelansprüche (mit Ausnahme von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen) ein Jahr, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  7. Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

§ 8 Rückgriff

Ist er Besteller Unternehmer, steht ihm das gesetzliche Rückgriffsrecht mit folgenden Maßgaben zu:
a) Der Aufwendungsersatz nach § 478 Abs. 2 BGB ist auf solche Aufwendungen beschränkt, die typischerweise bei Vertragsabschluss voraussehbar waren.
b) Berechtigter Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB wird dem Besteller in Form einer Warengutschrift gewahrt; ein Barzahlungsanspruch des Bestellers ist ausgeschlossen,
c) Die Beweislastumkehr gemäß §§ 478 Abs. 3. 467 BGB gilt nicht, wenn der Gefahrenübergang auf den Verbraucher später als ein Jahr nach Gefahrenübergang auf den Besteller erfolgt ist.
d) Besteller kann von uns nicht die Aufwendung ersetzt verlangen, die er gemäß § 478 Abs. 2 seinem Abnehmer gegenüber in Erfüllung des Rückgriffsanspruchs ersetzt hat.

§ 9 Haltung für Schadensersatz oder Aufwendungsersatz

  1. Ansprüche des Bestellers gegen uns sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. lm Übrigen gilt der Haftungsausschluss dann nicht, wenn der Schaden aus einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung basiert, die wir zu vertreten haben.
  2. Soweit Schaden auf einer wesentlichen Vertragsverletzung beruhen, ist unsere Haftung unter der Vorraussetzung, dass wir die Pflichtverletzung nur leicht fahrlässig zu vertreten haben, auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden beschränkt; Exzessschäden sind ausgeschlossen.
  3. Soweit nach den vorstehenden Bestimmungen die Haftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Mitarbeiter, Angestellten oder Arbeitnehmer.

§ 10 Datenspeicherung und -verarbeitung

Der Käufer / Besteller wird hiermit darüber informiert, dass wir die im Rahmen der Geschäftsverbindung gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.

§ 11 Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung

Ist der Besteller Unternehmer, steht ihm ein Zurückbehaltungsrecht nur dann zu, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Ist der Besteller Unternehmer, kann er nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt worden sind, sowie mit einem etwaigen Anspruch auf Zahlung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung nach § 637 Abs. 3 BGB. Ist der Besteller Unternehmer, berechtigt es diesen nicht, durch noch ausstehende Gutschriften, Zahlungen zurückzuhalten, es sei denn, diese Gutschriften sind fällig.

§ 12 Schutzrechte

  1. Das Eigentum, die Urheber- und ggf. gewerblichen Schutzrechte von uns oder einem Dritten in unserem Auftrag gefertigten Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Vorrichtungen oder Formen steht uns zu und zwar auch dann, wenn der Besteller hierfür die Kosten übernommen hat.
  2. Haben wir nach Angaben des Bestellers Zeichnungen, Modelle, Muster oder unter Verwendung von zur Verfügung gestellten Teilen des Bestellers erstellt, haftet dieser dafür, dass Schutzrechte Dritter hierdurch nicht verletzt werden. Wir werden den Besteller ggf. auf uns bekannte Rechte hinweisen. Der Besteller hat uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen und Ersatz für den entstandenen Schaden zu leisten. Bei uns bis dahin entstandene Kosten hat er uns zu ersetzen. Wird uns die Herstellung oder Lieferung von einem Dritten unter Berufung auf ein ihm zustehendes Schutzrecht untersagt, sind wir berechtigt, ohne Prüfung der Rechtslage die Arbeiten sofort einzustellen. Kosten eventueller Rechtsstreite hat der Besteller zu tragen.

§ 13 Gerichtsstand/Erfüllungsort

Ist der Besteller eine Privatperson, Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist unser Gerichtsstand Ahaus: wir sind jedoch berechtigt, den Besteller vor jedem anderen zuständigen Gericht zu verklagen. Im Falle internationaler Verträge gilt dies für alle unsere Kunden. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Vertragssprache ist deutsch. Das UN-Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen.

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Die Änderungen werden mit Zugang bei dem Käufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht ohne schuldhaftes Zögern schriftlich und er wurde von uns bei Beginn
    der Frist darauf hingewiesen. In einem solchen Fall können wir die weitere Belieferung einstellen, sofern nicht die Erfüllung offener Lieferverpflichtungen aus bereits geschlossenen Verträgen betroffen ist.
  2. Änderungen dieser Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformvereinbarung kann ebenfalls nur schriftlich geändert werden.